Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:


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Energienews


11.04.2019

Graue Energie soll ins GEG

Graue Energie und Graue Emissionen stecken in Baustoffen und bezeichnen den Energieverbrauch und die Emissionen von Treibhausgasen, die bei deren Herstellung, Transport, Verarbeitung und Entsorgung entstehen. Der aktuelle Referentenentwurf zum GEG regelt lediglich die Anforderungen an den Energiebedarf in der Nutzungsphase, nicht aber den Aufwand für die Herstellung des Gebäudes selbst.

„Bei gut gedämmten Neubauten nach dem Standard Effizienzhaus 55 und besser bleibt damit die Hälfte der Umweltwirkungen gänzlich unberücksichtigt, betrachtet man einen Zeitraum von 50 Jahren“, sagt Dr. Uli Wischnath, Koordinator des Bauwende-Bündnisses. Die Initiative, die er zusammen mit dem Umweltlabel natureplus gegründet hat, fordert deshalb als ersten Schritt, ab dem 1. Januar 2021 die Pflicht zu einer vergleichenden Ökobilanz in das Gesetz aufzunehmen.

Chance für mehr Klimaschutz im Baubereich

Der Hochbau ist für 6 % des globalen Energieverbrauchs und 11 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Mit dem GEG biete sich die Gelegenheit, diese Umweltwirkungen mittelfristig deutlich zu reduzieren.

Wischnath: „Das Gebäudeenergiegesetz als zentrales Instrument zur Regelung des Energieverbrauchs und der Klimawirkungen von Gebäuden sollte neben der Nutzungsphase auch die Herstellungsphase adressieren. Andernfalls droht ein schlecht koordiniertes Nebeneinander verschiedener Regelungen ähnlich dem Zustand, der durch die geplante Zusammenlegung mehrerer Gesetze im GEG eigentlich behoben werden soll.“ Da in Deutschland in den nächsten fünf Jahren 1,5 Mio. Wohnungen gebaut werden sollen, sei jetzt die Gelegenheit günstig, einen relevanten Schritt zu einer nachhaltigeren Bauwirtschaft zu machen.

Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus des Gebäudes in Form einer Ökobilanz mache weitere Klimaschutzpotenziale zugänglich. Auf diese Weise werde eine am Klimaschutz orientierte Wahl von Baumaterialien und Bauweisen ermöglicht und befördert, heißt es in der Stellungnahme, die am 21. März 2019 an die zuständigen Ministerien ging.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater