Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


05.03.2013

Gutachten zur Bewertung der Raumlufttechnik für Nichtwohngebäude

Der Passivhaus-Standard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier.

In dem Gutachten wird dargestellt, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Zudem sind bei einigen Kriterien für RLT-Geräte die Anforderungen in Nichtwohngebäuden durch nationale und europäische Normenreihen höher einzustufen als in Wohngebäuden und stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.

Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e. V. fordert, diese Praxis zu revidieren und zukünftig modifizierte Kriterien für RLT in Nichtwohngebäudenanzuwenden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater