Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


11.07.2017

Heizungsanlagen im Neubau: Erneuerbare Energien auf Platz 2

Knapp 110.000 Wohngebäude wurden im Jahr 2016 fertiggestellt. In 60,3 % dieser Gebäude wurden Heizanlagen installiert, die erneuerbare Energien verwenden. Primär mit erneuerbaren Energien wurden 37,6 % der fertig gestellten Wohngebäude beheizt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lagen die erneuerbaren Energien somit auf Platz 2 der primären Energiequellen hinter Gas, das in 52,9 % der Neubauten für die Heizung eingesetzt

In Wohnungsneubauten, die primär mit erneuerbaren Energien beheizt werden, geschieht dies vor allem mit Umweltthermieanlagen (66,5 %), die der Luft oder dem Wasser Wärme entziehen, oder Geothermieanlagen (18,1 %), die die Wärme unterhalb der Erdoberfläche nutzen.

Wurden Umweltthermie, Geothermie oder Gas als primäre Energiequelle gewählt, waren diese in mehr als 50 % der neuen Wohngebäude jeweils der alleinige Energieträger. Waren sie nicht der alleinige Energieträger, wurden sie am häufigsten durch erneuerbare Energien ergänzt. Holz war bei der primären Nutzung von Umweltthermie (21,7 %) und Geothermie (15,6 %) die bevorzugte Wahl. Gas wurde am häufigsten mit Solarthermie kombiniert (25,7 %).

Zu den erneuerbaren Energien werden Umweltthermie, Geothermie, Solarthermie, Holz, Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse gezählt, zu den konventionellen Energien Öl, Gas und Strom.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater