Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.03.2020

Hohe Fördersummen für das Energiesparen

Für Energiesparmaßnahmen können Verbraucher in diesem Jahr zum Teil erheblich höhere Zuschüsse bekommen als bislang. Haushalte, die ihre alte Heizung außer Betrieb nehmen und stattdessen erneuerbare Energien nutzen, erhalten hohe Fördersummen. Das meldet die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Förderung erneuerbarer Energien für das Heizen

Vollständig erneuerbare Energien: Verbraucherinnen und Verbraucher, die vollständig auf erneuerbare Energie setzen, zum Beispiel mit einer Pellet-heizung oder einer Wärmepumpe, können mit 35 % hohe Zuschüsse bekommen. Der Austausch einer alten Ölheizung bringt nochmal 10 % zusätzlich, also 45 % für die Pelletheizung oder die Wärmepumpe.

Gas-Hybridheizung: Wer etwa auf eine Gasheizung in Kombination mit erneuerbaren Energien (z. B. mit Solarkollektoren) umsteigt, bekommt für diese so genannte Gas-Hybridheizung einen Zuschuss von 30 % der Kosten. Bei einer Investition von beispielsweise 20.000 Euro beträgt der Zuschuss 6000 Euro. So wird ein erheblicher Teil der Mehrinvestition für die Solarkollektoren durch den Zuschuss finanziert. Auch bei der Gas-Hybridheizung erhalten Verbraucher einen zusätzlichen 10-prozentigen Ölaustauschbonus.

Gas-Brennwertkessel: Der Austausch einer Heizung durch einen Gas-Brennwertkessel kann mit 20 % Zuschuss gefördert werden, wenn nach spätestens zwei Jahren eine Komponente mit erneuerbaren Energien dazu kommt. Das können zum Beispiel Solarkollektoren oder eine Wärmepumpe sein. Die später zu ergänzende Komponente kann dann ebenfalls bezuschusst werden.

Förderung von Wärmedämmung

Wer nachträglich Wärmedämmungen in Außenwände oder Dach einbaut oder sein Haus mit neuen Fenstern oder Haustüren ausstattet, bekommt jetzt mit 20 Prozent doppelte Zuschüsse. Bis zu 40 Prozent beträgt die Förderung für Komplettsanierungen als sogenanntes Effizienzhaus.

Voraussetzungen der Förderung

„Wer die Fördermittel beanspruchen will, muss in der Regel mehr Energie einsparen, als es die gesetzlichen Mindestanforderungen verlangen. Selbst bei höheren Investitionskosten ist das empfehlenswert“, rät Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Mit besseren Maßnahmen wird mehr Energie eingespart. Langfristig werden also auch Kosten eingespart und klimafreundlicher geheizt. Wer sich für die Fördermittel interessiert, sollte sich vor einer Entscheidung zunächst beraten lassen, etwa zu der Frage, welche Heizung überhaupt geeignet ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale berät individuell und anbieterneutral zu Fördermitteln und energetischen Maßnahmen bei Wohngebäuden: T 08 00/8 09 80 24 00 und online unter vz-energie.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater