Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:


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Energienews


26.02.2014

Hydraulischer Abgleich

Das BAFA hat die Anforderungen an den hydraulischen Abgleich bzw. die hydraulische Optimierung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm konkretisiert.

Für den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien, also die Errichtung eines Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzvergaserkessels sowie einer Wärmepumpe können beim BAFA Zuschüsse beantragt werden. Fördervoraussetzung ist allerdings die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den Kesseltauschbonus, der gewährt wird, wenn gleichzeitig mit der Errichtung einer Solarthermieanlage ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel ersetzt wird. Ohne den hydraulischen Abgleich bzw. ohne den entsprechenden Nachweis darf das BAFA den Zuschuss nicht bewilligen und auszahlen.

Das Durchführen des hydraulischen Abgleichs verursacht zwar zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten, andererseits ist bei abgeglichenen Systemen der Brennstoffverbrauch niedriger. Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Manchmal müssen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese Einstellungen vorgenommen werden können, zum Beispiel durch den Einbau von Thermostatventilen, Rücklaufverschraubungen oder Strangdifferenzdruckreglern bis hin zum Austausch der Heizkörper. Der hydraulische Abgleich kann dadurch so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. In diesen und vergleichbaren Sonderfällen akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

Eine hydraulische Optimierung setzt jedoch voraus, dass der Fachunternehmer/Heizungsbauer eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornimmt. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Da jedes Gebäude und jede Heizung für sich betrachtet werden muss, sind pauschale Aussagen nicht möglich. Welche Maßnahmen zur hydraulischen Optimierung wirtschaftlich vertretbar und gleichzeitig ausreichend sind, damit eine Förderung gewährt werden kann, entscheidet das BAFA im Einzelfall.

Fachunternehmer, Heizungsbauer und interessierte Antragsteller sollten sich im Zweifel beim BAFA erkundigen. Hierfür stehen das „Solarpostfach“ oder die MAP-Fachauskunft unter der Telefonnummer (0 61 96) 90 86 25 zur Verfügung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater