Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.05.2019

Idee: Beratungsbonus für KfW-Förderung

Der GIH berichtet vom Kongress, der am 9. Mai 2019 in Berlin stattfand: Thorsten Herdan, Abteilungsleiter für Energiepolitik im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), forderte beim Kongress des Energieberaterverbands GIH, dass die Rolle der Berater „deutlich stärker werden“ müsse.

Herdan möchte außerdem den in Fachkreisen schon länger kursierenden Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG) offiziell veröffentlichen lassen, um ihn aus der „Endlosschleife“ zu befreien.

Hintergrund für die derzeitige Blockierung des GEG ist eine Passage im Koalitionsvertrag, nach der die energetischen Anforderungen an Gebäude nicht verschärft werden sollen. Mit Blick auf den „Greta-Thunberg-Effekt“ (Herdan) hofft der für sein pragmatisches Herangehen bekannte BMWi-Abteilungsleiter, das schon lange geplante Gesetz auf die Zielgerade zu bringen. Zudem arbeite das BMWi intensiv an der Zusammenführung diverser Gebäude-Förderprogramme wie Marktanreizprogramm und CO2-Gebäudesanierungs-Programm. Er stellte die Fertigstellung dieser Förderstrategie bis „hoffentlich Anfang nächsten Jahres“ in Aussicht.

Herdan will in diesem Zuge auch den individuellen Sanierungsfahrplan in die Programme der Förderbank KfW integrieren, in deren Räumlichkeiten der Kongress stattfand. Bei Durchführung einer solchen Energieberatung vor einer KfW-geförderten Sanierung könnten – so die Idee des GIH – Hausbesitzer einen Bonus bekommen oder rückwirkend Beratungskosten für den Sanierungsfahrplan anrechnen lassen. Thorsten Herdan ging aber noch einen Schritt weiter und favorisierte bei bestimmten Anlässen eine verpflichtende Beratung, „sei es ein Wohnungswechsel oder ein Hausverkauf oder eine Renovierung.“ In jedem Fall will er, dass Sanierer durch eine kompetente Beratung davor bewahrt werden, „Dinge zu machen, die man besser nicht hätte machen sollen.“

Der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig sprach sich bei dem Kongress wie Herdan dafür aus, die „positive Energie“ der Fridays-for-Future-Aktivisten zu nutzen und ermutigte die Bundesregierung, „einfach mal zu sagen: Hey, unseren Koalitionsvertrag, den haben wir zwar gemacht, aber das war eine andere Zeit. Wir werden jetzt mal vernünftig.“

Leppig kritisierte zudem in der anschließenden Podiumsdiskussion mit den energiepolitischen Sprechern aller sechs Bundestagsfraktionen das Verschleppen der steuerlichen Absetzbarkeit von Energiesparmaßnahmen. Damit stieß er nicht nur auf dem Podium, sondern auch bei den Zuhörern auf große Zustimmung. Durch eine solche – im Koalitionsvertrag geforderte – Absetzmöglichkeit seien sogar Rückflüsse in den Bundeshaushalt zu erwarten.

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