Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.09.2020

Jamaika-Koalition im Norden will PV zur Pflicht machen

Die Potenziale von PV auf dem Dach werden zu wenig genutzt. Auch Schleswig-Holstein denkt deshalb nun über eine PV-Pflicht nach.

Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) will in Schleswig-Holstein bei Neubauten eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen einführen. Er halte das für vertretbar, weil solche Anlagen sich schon heute rechneten, sagte er den "Kieler Nachrichten". Außerdem seien Flächen für  große Solarparks rar.  Er sei zuversichtlich, dass die Jamaika-Koalition bei der Solarpflicht mitziehe.

Außerdem hat Albrecht angekündigt, das Klimaschutz- und Energiewendegesetz des Landes ambitionierter zu fassen.  Mit den bisherigen Förderungen von Wasserstoffprojekten, Ladesäulen, dem Landesprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" und der Förderung von kommunaler Wärmewende und energetischer Gebäudesanierung sei das Land zwar schon auf einem guten Weg, aber man müsse nachlegen. Der Minister denkt unter anderem darüber nach, beim Einbau einer neuen Heizung Immobilienbesitzer zur Klimafreundlichkeit zu verpflichten. Die Förderung von Heizungen auf Basis fossiler Energien bezeichnete der grüne Minister als absurd. 

Bereits Ende 2019 hatte Hamburg eine Verpflichtung zur Photovoltaik-Nutzung mit dem neuen Klimaschutzgesetz beschlossen. Sie gilt ab 2023 für alle Neubauten in der Stadt. In einer Kleinen Anfrage wollte die FDP -Bundestagsfraktion wissen, ob sich durch diese PV-Pflicht die Baukosten erhöhen.

Mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes will auch die Landesregierung Baden-Württemberg eine verpflichtende Installation von Photovoltaik-Anlagen vorschlagen. Die neue Fassung des Klimaschutzgesetzes ist in Arbeit, die PV-Pflicht könnte darin ab 2022 verankert sein.

In Bremen gibt es seit Juni 2020 ebenfalls einen Beschluss zur Solarpflicht. Sie bezieht sich nicht nur auf Neubauten, sondern auch auf umfangreiche Dachsanierungen.

Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von PV zudem attraktiver. Bei der Bilanzierung wird PV-Strom stärker berücksichtigt. pgl

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