Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.07.2020

Kaum Fortschritte bei Gebäudeeffizienz

Trotz erheblicher Investitionen und massiver Förderung ist der durchschnittliche Jahres-Raumwärmeverbrauch der deutschen Wohngebäude seit zehn Jahren nicht gesunken. Mit 130 kWh/m² bewegt er sich unverändert auf einem recht hohen Niveau. Das ergab eine Untersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums sowie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Investitionen in Höhe von 342 Milliarden Euro sind in den vergangenen zehn Jahren, zumeist durch die öffentliche Hand gefördert, in die Sanierung von Wohngebäuden geflossen. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE). Sie zitiert Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Nach seiner Ansicht lässt sich die traurige Bilanz auf mehrere Gründe zurückführen:

So seien die Gebäude zwar energieeffizienter geworden, die Wohnungen würden heute jedoch in der Regel um etwa 2 °C wärmer beheizt. Zudem seien die Preise für Heizöl und Erdgas seit 2010 um rund 25 % gefallen. Selbst eine ab 2021 einsetzende CO2-Besteuerung werde lediglich eine Anhebung des Preisniveaus um etwa 10 % darstellen und damit keineswegs zu einer Verteuerung gegenüber den früheren Jahren führen. 

Viele Heizungsanlagen, selbst wenn sie neu installiert wurden und dem neuesten Stand der Technik entsprechen, seien nicht richtig konfiguriert. Ihre sparsame Betriebsweise werde außerdem nach dem Einbau nicht noch einmal kontrolliert.

Nach dem Aufbringen einer Fassadendämmung fehle häufig die Erwärmung einer Außenwand durch die Sonneneinstrahlung. Dieser Zusammenhang werde häufig bei der Sanierungsplanung vernachlässigt.

Das neue Gebäudeenergiegesetz ermittle die Gebäudeeffizienz aufgrund von Primärenergiefaktoren (PEF), so wie auch in der alten Energieeinsparverordnung. Ein Übergang zur CO2-Einsparung als Zielgröße wäre effizienter und transparenter im Sinne der neuen CO2-Bepreisung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater