Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


17.03.2020

KfW 293: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

Zum 15. März 2020 ist das neue KfW-Förderangebot „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ gestartet. Es soll den Mittelstand dabei unterstützen, sich frühzeitige auf eine nachhaltige und klimagerechte Wirtschaftsweise auszurichten, seine Vorreiterrolle auszubauen und zur klimapolitischen Zielerreichung beizutragen.

Zum 15. März 2020 ist das neue KfW-Förderangebot „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ (293) gestartet, denn bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele hat der Mittelstand eine Schlüsselrolle: Durch die frühzeitige Ausrichtung auf eine nachhaltige und klimagerechte Wirtschaftsweise kann er seine Vorreiterrolle ausbauen und gleichzeitig zur klimapolitischen Zielerreichung beitragen.

Die KfW begleitet diesen Prozess und setzt mit dem neuen Programm verstärkte Anreize, in klimaschonende Maßnahmen zu investieren. Das Förderprodukt richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro. Weitere Eckpunkte des Förderprodukts „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ sind:

? Gefördert werden Investitionsvorhaben in Deutschland und in der Europäischen Union, die in Anlehnung an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften (EU-Taxonomie) als klimafreundlich eingestuft werden.
? Hierunter fallen auch Investitionen in die Herstellung klimafreundlicher Produkte und Technologien, die bei ihrer Anwendung in nachgelagerten Sektoren (auch privaten Haushalten) eine hohe klimaschützende Wirkung aufweisen.
? Neben einem Kredit mit attraktivem Zinssatz besteht zusätzlich die Option auf einen ergänzend zum Kredit zu beantragenden Klimazuschuss. Die Zuschussförderung erfolgt in Abhängigkeit von der Markt- und Volumenentwicklung nach dem Windhundverfahren. Auf der Produktseite wird die jeweils aktuell gültige Zuschusshöhe angegeben (am 17.03.2020 betrug sie „bis zu 6 % des zugesagten Kreditbetrags“). Der Klimazuschuss wird als Übergangslösung bis zur Einführung des negativen Bankeneinstandes angeboten.
? Der Antrag des Kunden auf Klimazuschuss wird durch den Finanzierungspartner gemeinsam mit dem Kreditantrag an die KfW übermittelt. Der Klimazuschuss kann nur in Verbindung mit einem Kredit aus der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand beantragt werden.

Die beantragten Maßnahmen müssen die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ (Bestellnummer 600 000 4603) erfüllen, siehe Formulare und Downloads zu KfW 293. GLR




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater