Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


23.11.2011

KfW: Fortführung des Programms Altersgerecht Umbauen

Die KfW wird das Programm Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen.

Das Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz ausgestattet. Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren können. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW
einzureichen.Die Zuschussvariante wird zum Jahresende 2011 eingestellt. Spätester Antragseingang bei der KfW für Zuschussanträge ist ebenfalls der 16.12.2011. Wichtig ist, dass der KfW bis zum 16.12.2011 vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im Original vorliegen. Später eingehende oder unvollständige Anträge können nicht mehr entschieden werden und müssen zurückgesendet werden. Im ersten Quartal 2012 werden wir die Darlehensvariante des Programms Altersgerecht Umbauen mit nahezu unveränderten Programmbedingungen fortführen. Die im Archiv des KfW-Beraterforums bereits zur Verfügung gestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Voraussichtlich zum 01.04.2012 wird ein vollständig überarbeitetes und vereinfachtes Darlehensprogramm angeboten.

www.kfw-beraterforum.de




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