Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


26.04.2019

KfW fordert CO2-orientierte Energiepreisreform

Mit einer aktuellen Studie hat sich auch KfW Research, das volkswirtschaftliche Kompetenzzentrum der KfW Bankengruppe, eindeutig positioniert:

„Eine Reform des Energiepreissystems ist für eine effiziente Energiewende in Deutschland dringend erforderlich. Ohne eine einheitliche CO2-Bepreisung in allen Sektoren werden keine ausreichenden Anreize für emissionsarme Technologien gesetzt. Eine Reform des Energiepreissystems ist für eine effiziente Energiewende in Deutschland dringend erforderlich. Ohne eine einheitliche CO2-Bepreisung in allen Sektoren werden keine ausreichenden Anreize für emissionsarme Technologien gesetzt. Die Preisverzerrung führt zu einer Behinderung der Sektorkopplung und der Integration erneuerbarer Energien.“

Oder anders ausgedrückt: Die derzeitige Energiepolitik, die aktuellen politischen Rahmenbedingungen und die Bremsmanöver aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konterkarieren die im Koalitionsvertrag noch einmal bestätigten Klimaschutzziele der vorherigen und der zurzeit verantwortlichen Bundesregierung. Beispielsweise war Wärmepumpenstrom für Haushalte 2018 mit 16,9 Ct/kWh an staatlich veranlassten Abgaben, Umlagen, Entgelten und Steuern belastet, Erdgas mit 3,1 Ct/kWh und Heizöl mit 1,6 Ct/kWh.

Umsetzung erfordert starken politischen Willen

KfW Research: „In der Fachöffentlichkeit hat sich ein mehrjähriger Diskurs ergeben, der inzwischen in einen weit gehenden Konsens gemündet ist. Die verbindende Zielrichtung ist eine CO2-orientierte Reform der staatlich veranlassten Preisbestandteile auf Energie bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Verteilungswirkungen. Mittlerweile liegen zahlreiche robuste Gutachten vor, die klare Handlungsempfehlungen aufzeigen. Allerdings erfordert die Umsetzung dieser Empfehlungen einen starken politischen Willen und ein Bekenntnis zum Klimaschutz.“

Die Studie beschreibt auch, welche Konzepte bereits in anderen Ländern etabliert sind. Beispielsweise für Schweden: Hier „wurden bereits 1991 bestehende Energiesteuern mit einer CO2-Komponente versehen und schrittweise erhöht. Im Jahr 2018 lag der volle Steuersatz bei etwa 110 Euro/tCO2. Betroffen sind Sektoren, die nicht vom EU-ETS [EU-Emissionshandel] erfasst sind. Bestimmte Branchen werden nur anteilig mit der Steuer belastet. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in den Staatshaushalt.“

PDF-Download der KfW-Research-Studie (5 Seiten) Erfolgreiche Energiewende erfordert CO2-orientierte Energiepreisreform. GLR




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater