Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.11.2020

KfW startet neues Modellvorhaben für Effizienzhaus-Sanierungen

In einem Modellvorhaben will die KfW 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit modifizierten Anforderungen erproben. Teilnehmende erhalten eine höhere Bauförderung.

Wie müssen die Effizienzhaus-Standards künftig gestaltet sein, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Eine Antwort auf diese Frage versucht die KfW mit einem neuen Modellvorhaben herauszufinden, das am 1. November 2020 gestartet ist. Bei dem Modellvorhaben sollen 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit modifizierten Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an den Wärmeschutz der Gebäudehülle in der Praxis erprobt werden. Dafür sucht die KfW nun geeignete Sanierungsvorhaben. Wer gerade ein Vorhaben plant, das die Anforderungen erfüllt, kann sich bis zum 31. Januar 2021 beziehungsweise bis zum 30. April 2021 für eine Teilnahme bewerben. Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten einen höheren Zuschuss aus der KfW-Förderung "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)". Er beträgt pro Wohnung bis zu 82.500 Euro.

Modellvorhaben: Energieberaterin oder Energieberater muss Antrag erstellen

Am Modellvorhaben teilnehmen kann, wer ein mindestens fünf Jahre altes Wohngebäude mit höchstens acht Wohnungen zum Effizienzhaus Innovation 40 (mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Paket) oder Effizienzhaus Innovation 100 (mit oder ohne Erneuerbare-Energien-Paket) sanieren möchten. Das Erneuerbare-Energien-Paket erfüllt, wer den Wärmebedarf zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien deckt. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass eine Energieberaterin oder ein Energieberater den Antrag für das Modellvorhaben ausfüllt und sicherstellt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die KfW übernimmt die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung durch den Experten. Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur stehen. Quelle: KfW / jb

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