Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


12.08.2019

Kleine PV-Anlagen werden nicht günstiger

Demnach zahlte, wer 4 kWp aufs Dach brachte, 2018 im Schnitt gut 2 % mehr, als im Vorjahr fällig geworden wäre, nämlich 1854 Euro brutto pro kWp. Die Installation einer 10-kWp-Anlage wurde hingegen um 1,5 % günstiger, kostete noch rund 1568 Euro pro kWp. Die Einkaufspreise für Module sanken unterdessen um 20 % und mehr.

„Je größer die Anlage, desto stärker ist der Einfluss der Materialkosten auf den Preis pro kWp“, sagt Thomas Wennmacher, Experte für Finanzierungsmodelle in der Energiewende bei der Verbraucherzentrale NRW. Auf Gründe für die Steigerungen bei den kleinen Anlagen lasse sich aus den Daten aber nicht schließen.

Die wichtigste Schlussfolgerung ist dem Experten zufolge ohnehin eine rein praktische: „Wer eine PV-Anlage kaufen will, sollte sich an realistischen Endpreisen der angestrebten Anlagengröße orientieren. Oft wird fälschlich aber mit dem gleichen Preis pro kWp für verschiedene Anlagengrößen kalkuliert. Hier bieten die für uns erhobenen Werte eine solide Basis.“ Bereits die im März 2019 veröffentlichte HTW-Studie zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW (PV auf Prosumer-Dach: Fläche voll ausnutzen) hatte extrem breite Preisstreuungen gezeigt. Teils seien diese sicherlich auf unterschiedlichen Installationsaufwand am Objekt zurückzuführen, so Wennmacher. Doch manch exorbitanter Preis deute auf zu wenig Wettbewerb unter den Installateuren hin.




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