Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


11.10.2019

Klimapaket: Aufträge mit Förderperspektive werden verschoben

Darin wird berichtet, dass 17 % der befragten Handwerker (einer korrigierten Stichprobe, siehe unten) schon in der Woche nach dem Bekanntwerden der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030 von ihren Kunden wegen der Regierungsbeschlüsse kontaktiert worden sind und dabei alle ihre Aufträge verschoben haben – weil sie erst die konkreten Regelungen abwarten wollen. Die 83 % der Handwerker, die in dieser Woche kein kundenseitiges Signal aus dem Klimaschutzpaket bekommen hatten, verteilen sich auf ca. 25 % optimistische Handwerker, die eine Geschäftsbelebung erwarten und 58 % Handwerker, die eine Stornierungs- und Aufschiebeflut erwarten.

Eine entsprechende Reaktion hatten wir bereits vermutet, nachdem Annegret Kramp-Karrenbauer und Andreas Jung eine Abwrackprämie für Ölheizungen mit großem Medienecho ins Spiel gebracht hatten. Da die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 auch eine steuerliche Förderung für diverse Einzelmaßnahmen sowie verbesserte Konditionen in bestehenden Programmen vorsehen, werden wohl kurzfristig auch andere Branchen mit Auftragsverschiebungen konfrontiert werden.

Welche Kreise die Verlautbarungen ziehen, zeigt auch eine andere Information aus dem Querschiesser-Bericht: „Zunächst mussten wir die Stichprobe um ca. 8 % der Antworten korrigieren, in denen Endkunden zwar den Handwerker kontaktierten, aber (nur) um eine Umdatierung einer Rechnung für bereits ausgeführte Arbeiten baten, um an verpasste Fördergelder zu kommen.“

Der Querschiesser-Bericht endet mit einem Appell: „Wer auch immer in Berlin für die Branche Lobbying betreibt, sollte auf schnelle Klarheit drängen.“ Das Klimaschutzprogramm 2030 kündigt an, dass die Bundesregierung noch in 2019 alle gesetzlichen Regelungen beschließen wird. Spruchreif werden sie aber frühestens, wenn sie der Bundestag – und wo erforderlich mit Zustimmung des Bundesrats – beschlossen hat. Anders sieht es für einige Ankündigungen zu bestehenden Förderprogrammen aus, hier können die Richtlinien von den zuständigen Ministerien schneller geändert werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater