Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.10.2013

Kreditantrag für KfW-Programm Nr. 270 und 274 wird vereinfacht

Ab 1. November 2013 können für das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270 bzw. 274) vereinfachte Anlagen zum Kreditantrag genutzt werden.

Außerdem entfällt für die Programmvariante "Photovoltaik" (Nr. 274) die Anlage zur Errichtung von Photovoltaik-Aufdachanlagen. Die installierte Nennleistung bzw. Spitzenleistung der Photovoltaik-Anlage wird im Kreditantrag unter Punkt 5 "Vorhabensbeschreibung" in kWpeak angegeben.

Bei der Errichtung von Freiflächenanlagen ist weiterhin die vereinfachte Anlage zum Kreditantrag auszufüllen.

Bis 31. Dezember 2013 können Anträge auch noch mit den bislang gültigen Anlagen zum Kreditantrag bei der KfW eingereicht werden. Das aktualisierte Merkblatt wird zum Gültigkeitsdatum unter www.kfw.de/merkblaetter veröffentlicht.

Die Formulare Nr. 600 000 0202 "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270)" und Nr. 600 000 0180 "Anlage zum Kreditantrag KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (274) für Freiflächenanlagen" (Stand 11/2013), stehen zum Download im Archiv des KfW Beraterforums.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater