Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


23.11.2020

Ladestationen: Zuschussprogramm startet

Ab 24. November 2020 gibt es Bundeszuschüsse zur Installation neuer Ladestationen für Elektroautos. Voraussetzung: Sie müssen sich in öffentlich nicht zugänglichen Bereichen von Wohngebäuden befinden.

900 Euro Zuschuss vergeben das Bundesverkehrsministerium und die KfW für den Kauf von Ladestationen. „Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen“, schreibt die KfW. Der Bund koppelt die Förderung an vier Voraussetzungen: Erstens darf die Ladeleistung nicht mehr als elf Kilowatt betragen. Zweitens müssen die Ladestationen intelligent vernetzt sein. Drittens darf die bezuschusste Wallbox nicht öffentlich zugänglich sein und nur privat genutzt werden. Viertens soll der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Der Ökostrom kann über einen entsprechenden Liefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage bezogen werden. 

Wer den Zuschuss für Ladestationen beantragen kann und auf was es zu achten gilt

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind Bauträger, Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Den Zuschuss müssen sie vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Als Vorhabenbeginn gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Den Zuschuss zahlt die KfW, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die Rechnung des beauftragten Fachunternehmens vorliegt. Quelle: KfW / Skoda / jb

Welche Rolle das Thema Elektromobilität bei Energieberatungen spielt, erfahren Sie in der Ausgabe 10 des Gebäude-Energieberaters. Dort finden Sie die Auswertung unserer Frage des Monats.  

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