Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


13.10.2020

MAP: Irritation um Sonnenhaus-Förderung beendet

Auch weitgehend solar beheizte Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten werden weiterhin mit 30 Prozent durch das Marktanreizprogramm (MAP) gefördert. Darauf weist das Sonnenhaus-Institut hin. Zuvor hatte es zahlreiche Rückfragen aufgrund abgelehnter Förderanträge gegeben. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Sonnenhäuser jeder Größe unverändert. Bedingung ist, dass mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung nachweislich solar gedeckt werden. „Wir sind erleichtert, dass es lediglich eine Formulierung im Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen war, die zu Missverständnissen und den Ablehnungsbescheiden geführt hat“, sagt Georg Dasch, Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts. Betroffene müssten aber unbedingt dafür Sorge tragen, dass ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Alle Antragsteller, die Ablehnungsbescheide erhalten haben oder gegebenenfalls noch erhalten, müssen rechtzeitig Widerspruch einlegen. „Die Wahrung der Einspruchsfrist ist entscheidend“, erklärt Dasch.

50 Prozent Autarkie bleibt entscheidendes Kriterium

Für die Intervention des Sonnenhaus-Instituts hatten Ablehnungen gegeben, die das BAFA damit begründet hatte, dass Projekte nur Förderung bekommen, wenn dabei mindestens drei Wohneinheiten entstehen. Die Fachabteilung erklärte, dass die entsprechende Formulierung im aktuellen Merkblatt zu den Technischen Mindestanforderungen, wie vom Sonnenhaus-Institut beanstandet, die Möglichkeit zu einer negativen Auslegung lässt. Richtig sei aber nach wie vor, dass die Erfüllung des Sonnenhaus-Standards von 50 Prozent Autarkie entscheidend für die Förderung sei. Die Mindestanforderung von drei Wohneinheiten gelte also nur alternativ für Projekte, die den Standard nicht einhalten.

Antragszahlen sind deutlich gestiegen

Das BAFA fördert große Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern – in der Richtlinie als Solaraktivhaus bezeichnet) – fast ein Drittel der förderfähigen Kosten. Mit diesem Fördersatz können die Mehrkosten für die solare Anlagentechnik nach Berechnungen des Sonnenhaus-Instituts bis zu 80 Prozent abgedeckt werden, in manchen Fällen sogar vollständig. Nach Angaben des BAFA sind in der ersten Jahreshälfte 105 Anträge für Sonnenhaus-Heizungen eingegangen. Das ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Insgesamt gibt es rund 2.200 weitgehend solar beheizter Wohnhäuser und gewerblich genutzter Gebäude mit Sonnenhaus-Heizungen im deutschsprachigen Raum. Seit circa vier Jahren nimmt der Anteil an Mehrfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten mit Sonnenhaus-Konzept laut Sonnenhaus-Institut deutlich zu. Quelle: Sonnenhaus-Institut / jb

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