Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


29.09.2017

Mehr Platz für Wohnraum durch Flächenrecycling

Das Bundeskabinett hat am 27. September 2017 den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Bodenschutzbericht verabschiedet. Darin werden unter anderem die Potentiale des Flächenrecyclings in Deutschland und die grundlegenden Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erläutert. Dies ist der vierte Bericht der Bundesregierung, der alle derzeitigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Schutz der Böden darstellt. Seit 2000 wird der Bericht einmal pro Legislatur

Er zeigt die erheblichen Potenziale auf, die Flächenrecycling für das Schaffen neuer Wohngebiete hat. Bereits aus früherer Nutzung versiegelte Flächen sind aus Umweltsicht für den Bau neuer Wohnungen besonders interessant. Neuere Abschätzungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) schätzen die Entwicklungspotenziale innerhalb der Städte und Gemeinden auf mindestens 120.000 bis 165.000 Hektar. Fast die Hälfte davon sind ehemals genutzte Brachflächen. Dass trotzdem unbebauten Flächen oft der Vorzug gegeben wird, liegt an einer Reihe von Hemmnissen: etwa an bestehender Bebauung, an alten Versorgungsleitungen und Fundamenten oder an vornutzungsbedingten (möglichen) Altlasten. Im Rahmen des Flächenrecyclings werden ehemals bebaute Areale so hergerichtet, dass dort leichter Wohnungen entstehen können. Das verringert den Druck, auf die grüne Wiese auszuweichen und wertvolle Natur- oder Landwirtschaftsflächen zu belasten.

Der Bodenschutzbericht geht auch auf die geplante Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ein. Diese liegt dem Bundesrat zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf sieht erstmals bundeseinheitliche Anforderungen für die Verfüllung abgegrabener Bodenmassen vor. Diese müssen so verwendet werden, dass an anderen Stellen Böden wiederhergestellt bzw. in einen guten Zustand versetzt werden. Gestärkt wird auch der Bodenschutz bei Baumaßnahmen. Die Verordnung sieht bei allen großen Bauvorhaben eine bodenkundliche Baubegleitung vor. Dadurch sollen mögliche Schäden der ursprünglichen Böden wie Schadstoffverunreinigungen und extreme Bodenverdichtungen zukünftig besser vermieden werden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater