Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


06.05.2019

Mieter dürfen Steckdosen-Solargeräte jetzt selbst anmelden

Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektro-Installateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Verabschiedet wurde sie in einem Normierungsverfahren vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Regeln für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen erarbeite

Beim Betrieb von Steckdosen-Solarmodulen ist zu beachten, dass sich der Stromzähler nicht rückwärts dreht. Dies gewährleisten zum Beispiel Stromzähler mit Rücklaufsperre. Die Umrüstung, in der Regel durch die Netzbetreiber, scheiterte bisher jedoch häufig an deren mangelnder Kooperation, da nur ein Verfahren für die Anmeldung von Stromerzeugungsanlagen über Elektriker existierte.

Mit dem Inkrafttreten der neuen VDE-AR-N 4105 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt durch Laien zu akzeptieren. Diverse klimafreundliche Netzbetreiber haben dies bereits in eigene Meldeformulare übersetzt. Für Kunden konservativer Netzbetreiber hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) ein mit der neuen Norm konformes Meldeformular entwickelt, das von deren Webseiten heruntergeladen werden kann**.

Mit der neuen Norm werden auch in Deutschland EU-Vorgaben umgesetzt, die in Portugal, Österreich, Luxemburg und der Schweiz längst gängige Praxis sind. Europaweit sind geschätzt mindestens 200.000 solcher Solarmodule bislang problemlos im Einsatz, in Deutschland soll deren Zahl bei 40.000 liegen. Die Sicherheit moderner Steckdosen-Solargeräte wurde durch die DGS, aber auch durch Gutachten renommierter Forschungsinstitute wie des Fraunhofer ISE und diverser Prüfinstitute wiederholt belegt. "Mit der neuen Norm sind wir einen Schritt weiter", sagt Michael Friedrich, Sprecher der Energiegenossenschaft Greenpeace Energy. "Das eigentliche Ziel ist aber eine Regelung für Balkon-Solaranlagen wie in Luxemburg. Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt von jeder Anmeldepflicht befreit."*** Schließlich könnten die Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. "Der Strom wird direkt im eigenen Haushalt erzeugt. Das senkt den CO2-Ausstoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz Erneuerbarer Energien", ergänzt Friedrich.

Die Novelle der VDE-AR-N 4105 ist der zweite Erfolg der DGS-Arbeitsgruppe PVplug für die dezentrale und bürgernahe Solarenergie: 2017 erreichte das Team, dass die PV-Module an normale Haushaltsstromkreise angeschlossen werden dürfen, jetzt führten Einsprüche von mehr als 900 Bürger*innen dazu, dass eine zweite zentrale Normungs-Hürde beseitigt wurde.

Weitere Informationen

  • * Die DGS-Marktübersicht für Steckdosen-Solargeräte: www.pvplug.de/marktuebersicht
  •  Der DGS-Sicherheitsstandard für Steckdosen-Solargeräte: www.pvplug.de/standard
  • ** Das Meldeverfahren der DGS für Steckdosen-Solargeräte: www.pvplug.de/meldung
  • *** Luxemburg hat den Europäischen Network Code (Requirements for Generators) der EU in nationales Recht umgesetzt, der dies ermöglicht; in Deutschland fehlt diese Umsetzung noch



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater