Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


11.09.2019

Neue Beitragsstruktur für Energieeffizienz-Expertenliste

Für rund 80 % der bereits eingetragenen etwa 12.000 Energieeffizienz-Experten – sie sind ausschließlich für Förderprogramme eines Moduls (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) in der Expertenliste eingetragen – bedeutet die neue Preisstruktur eine Erhöhung des Jahresbeitrags von 100 auf 120 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.). Für Experten, die sich zunächst für Wohngebäude eingetragen und sich später kostenfrei auch als Experte für Nichtwohngebäude haben listen lassen, steigt der Jahresbeitrag von 100 auf 170 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.). Die neue Preisstruktur basiert auf einem Sockelbeitrag von 70 Euro/a (netto) und 50 Euro/a (netto) für jedes Modul. Nebenadressen kosten zukünftig 10 Euro/a (netto).

Im Modul 1 Wohngebäude wurden die „Energieberatung für Wohngebäude“ (BAFA) und das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude“ zusammengefasst.
Das Modul 2 Nichtwohngebäude deckt die „Energieberatung im Mittelstand“ (BAFA), die „Energieberatung für Kommunen“ (BAFA) und das KfW-Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude“ ab.

Für neue Listeneinträge fallen pro Modul zusätzlich Kosten von 100 Euro (netto) an, eine Eintragung über Gebäudereferenzen kostet in der neuen Beitragsstruktur einmalig 200 Euro (netto), da die Prüfung von Referenzen zeitaufwendiger als die Prüfung von Weiterbildungszeugnissen ist.

Weitere Informationen können Sie dem dena-Infoletter an die Energieeffizienz-Experten und der neuen Beitragsstruktur entnehmen. Dort findet sich auch folgender Hinweis:

Beitragsstruktur gültig bis 30.09.2019:
Für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen fällt im Jahr der Eintragung einmalig ein Eintragungsbeitrag in Höhe von 50 Euro (netto, zzgl. 19 % MwSt.) an. Zudem wird ein Jahresbeitrag in Höhe von 100 Euro (netto) erhoben. Dieser wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung jährlich in Rechnung gestellt. Sofern auf Wunsch Nebenadressen eingetragen werden, fallen einmalig Kosten in Höhe von 25 Euro (netto) an. Geht der unterschriebene Antrag auf Eintragung zusammen mit allen erforderlichen Qualifikationsnachweisen bis zum 30. September 2019 bei der Deutschen Energie-Agentur ein, so erfolgt die Eintragung gemäß dieser Beitragsstruktur im ersten Jahr.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater