Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


09.08.2012

Neue Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm

Zum 15. August 2012 verbessert das Bundesumweltministerium im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP) die Förderung für Solarthermie, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)

1. Bei Solarkollektoren bis 40 m² Kollektorfläche sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 kW Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt.

2. Die Bonusförderung wird ausgebaut.

3.  Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 m²) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.

4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird auf bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten angehoben. Die Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 m² auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden.

5. Für die Errichtung bzw. Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird die Förderung erhöht. Der Einsatz im Neubau wird jetzt ebenfalls gefördert.

KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)

1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 m²) betragen jetzt bis zu 50 % der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).

2. Große Wärmepumpen ab 100 kW Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.

3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen wieder gefördert werden.

4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet.

Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Nähere Informationen zur neuen Richtlinie

www.erneuerbare-energien.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater