Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


23.12.2019

Neue Förderrunde für innovative Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar

Das Bundesumweltministerium startet mit Beginn des neuen Jahres eine neue Förderrunde für innovative Klimaschutz-Projekte. Ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 können Projekt-Skizzen eingereicht werden. Der novellierte Förderaufruf der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gibt neben dem bekannten Element des Ideenwettbewerbs für innovative Ansätze erstmals die Möglichkeit, bereits pilothaft erprobte Ideen bundesweit zu verbreiten.

Die Förderung innovativer Ansätze ist in zwei Modulen möglich. Im Modul 1 werden Projekte gefördert, in denen umsetzungsorientierte Maßnahmen für den Klimaschutz konzipiert und unter Einbindung relevanter Akteure erstmals pilothaft angewendet werden. Eine bundesweite Verbreitung bereits pilothaft erprobter Ansätze ist innerhalb des Moduls 2 möglich. Für eine Förderung im Modul 2 ist eine vorherige Förderung im Modul 1 keine Voraussetzung.

Mit dem Förderaufruf für innovative Klimaschutzschutzprojekte der NKI werden seit 2011 Projekte gefördert, die der Beratung, dem Kapazitätsaufbau sowie der Vernetzung und Qualifizierung in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung dienen. Der neue Förderaufruf richtet sich an nicht-investive Projekte, die durch ihre Umsetzungsorientierung substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen.

Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig. Im ersten Verfahrensschritt können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2020 neue Projektskizzen eingereicht werden. Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.klimaschutz.de/innovative-klimaschutzprojekte




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater