Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


21.01.2020

Neue Normen & Gesetze: Herausforderungen meistern!

2020 wird ein Jahr für die Energieberatung sein, denn kurz vor dem Jahreswechsel hat sich einiges rund um das Thema energetische Sanierung von Gebäuden getan.

Die neue Lüftungsnorm DIN 1946-6:2019-12 ist noch im Dezember 2019 erschienen. Die Norm legt die Luftvolumenströme für eine kontrollierte Wohnraumlüftung unter Berücksichtigung des Feuchteschutzes und der Personenanzahl aus. Durch das erstellte Lüftungskonzept wird geprüft, ob eine normale Infiltration des Gebäudes ausreichend oder ob der Einbau einer lüftungstechnischen Maßnahme erforderlich ist. Digital meistern können Sie diese neue Anforderung mit der stets aktuellen und normgerechten Lüftungs-Software aus dem Hause Hottgenroth.

Ebenfalls im Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 im Steuerrecht veröffentlicht, mit welchem energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020  steuerlich gefördert werden (Steuerbonus). Ergänzt wird es weiterhin durch die Programme zur Gebäudeförderung des Bundes, der KfW und dem BAFA. Viele Herausforderungen, wo der Energieberater als kompetenter Berater des Eigentümers gefragt ist und seine Dienstleistung einbringt. Dazu gehören u.a., dass Hauseigentümer Kosten für energetische Maßnahmen, die vom Energieberater beurteilt werden, bis zu 20% von der Steuer absetzen können. Die Förderung des Austauschs von alten Ölheizungen gegen neue Anlagen mit einer Austauschprämie von bis zu 45% sowie die Erhöhung der Tilgungs- und Investitionszuschüsse für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden um mindestens 10% in den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bringen einen zusätzlichen Beratungsdarf.

Es sind hier nur einige Themen benannt, doch eins ist klar: die neuen Normen, Gesetze und die Novellierung der Marktanreizprogramme benötigen Ihre volle Aufmerksamkeit. Damit Sie sich auf Ihre Kerntätigkeiten konzentrieren können unterstützen wir, die Hottgenroth-Unternehmensgruppe, Sie auch in Zukunft mit innovativen Softwarelösungen im digitalen Büro.

Mit den aktuellen Versionen Energieberater, Optimus und Lüftung arbeiten Sie BIM basiert und normsicher.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater