Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


19.12.2019

Neue Runde für die Förderung kommunaler Klimaschutzprojekte startet am 1. Januar 2020

Für Kommunen wird es ab dem 1. Januar 2020 noch einfacher werden, Fördergelder über die Kommunalrichtlinie zu beantragen. Die Antragstellung ist ab 2020 ganzjährig möglich. Zudem wird die Höhe der Mindestzuwendungsbeträge für Radverkehrsprojekte herabgesetzt. Das Bundesumweltministerium möchte damit den Kommunen größeren Spielraum geben, ihre Klimaschutzprojekte vor Ort schnell und erfolgreich umzusetzen.

Neben der ganzjährigen Antragstellung wurde der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs von je 10.000 Euro auf 5000 Euro abgesenkt. Damit soll es insbesondere kleinen Gemeinden erleichtert werden, Radverkehrsprojekte umzusetzen. Ferner haben Antragsteller künftig die Möglichkeit im Rahmen der Fokusberatung neben Maßnahmen, die über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, auch andere wirkungsvolle Instrumente zur Reduzierung von Treibhausgasen einzusetzen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die grundsätzlich über Bundes- oder Landesprogramme förderfähig sind.

Anträge können ab dem 1. Januar 2020 beim Projektträger Jülich (PtJ) gestellt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich direkt an den PtJ per Telefon unter 030 20199 577 oder per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenlose Beratung an: telefonisch: unter 030 39001-170 oder per E-Mail: skkk@klimaschutz.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater