Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:


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Energienews


19.04.2016

Pelletpreis im April

Im April 2016 kosteten Holzpellets in Süddeutschland 228,52 Euro/t (Vormonat: 238,28 Euro/t), in Deutschland Mitte 230,73 Euro/t (Vormonat: 237,06 Euro/t) und in der Region Nord-/Ostdeutschland 241,10 Euro/t (Vormonat: 245,19 Euro/t). Der DEPV-Index ist der Durchschnittspreis in Deutschland für eine Tonne Holzpellets der Qualitätsklasse ENplus A1 (Abnahme 6 t, Lieferung im Umkreis 50 km, inkl. aller Nebenkosten und MwSt.).

Größere Mengen (26 t) wurden im April 2016 zu folgenden Konditionen gehandelt: Süd: 214,90 Euro/t (Vormonat: 223,50 Euro/t) , Mitte: 216,56 Euro/t (Vormonat: 221,72 Euro/t), Nord/Ost: 221,72 Euro/t (Vormonat: 224,54 Euro/t). Der DEPV rät den Betreibern größerer Pelletfeuerungen, den vom Verband veröffentlichten Ausschreibungsvertrag mit Preisindexierung zu nutzen.

Für das Jahr 2015 lag der Durchschnittspreis bei 241,54 Euro/t (2014: 258,34 Euro/t; 2013: 273,00 Euro/t; 2012: 235,88 Euro/t, 2011: 233,26 Euro/t, 2010: 225 Euro/t, 2009: 223 Euro/t). 2015 wurde der niedrigste Durchschnittspreis im August mit 231,84 Euro/t ermittelt, geringfügig teurer waren Pellets im Juli und September (233,66 und 233,01 Euro/t). Allgemein gelten Mai, Juni und Juli als die günstigsten „Bunker-Monate“; mit dem Start der Heizsaison ziehen die Preise dann in Abhängigkeit der Nachfrage und des Rohstoffaufkommens an.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater