Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


10.04.2019

Politisch gewollter Abschied von der Wärmewende?

Erst vor einem Jahr hatten sich CDU, CSU und SPD auf eine forcierte Förderung geeinigt, um die Energiewende im Gebäudesektor zu beschleunigen. Der Koalitionsvertrag sieht hierfür die Einführung steuerlicher Anreize vor. Antragstellern sollte künftig ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens eingeräumt werden. Anmerkung der Redaktion: Die steuerliche Förderung steht im Koalitionsvertrag unter dem Vorbehalt „zusätzlicher finanzieller Spielräume“ oder einer „entsprechenden unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung“.

Im gerade von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten und vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsplan (Eckwerte) sind steuerliche Anreize nicht eingeplant. Dazu Glock: „Steueranreize sind ein wichtiges Instrument, um die Wärmewende zu beschleunigen und das reichlich vorhandene private Kapital in Richtung Klima- und Ressourcenschutz zu mobilisieren. Mit dem Verzicht auf dieses wichtige politische Vorhaben würde sich die Politik endgültig von Wärmewende verabschieden.“

Geradezu widersinnig mutet nach Aussagen des BDH an, dass der Finanzminister 300 Mio. Euro jährlich für den Ankauf von Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-Effort-Sharing in den Haushalt einstellt. Verfehlt Deutschland in den Jahren bis 2020 die Klimaschutzziele im Nicht-ETS-Bereich (Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Teilen der Industrie, also jene Bereiche, die nicht unter den EU-Emissionshandel fallen, deshalb als „Nicht-ETS-Bereich“ bezeichnet), muss es das Defizit ausgleichen (siehe auch: Verfehlte Klimaschutzziele könnten Milliarden kosten). „Statt ‚Strafzahlungen‘ einzuplanen, sollte der Finanzminister das Geld für CO2-mindernde Maßnahmen im Gebäudebereich einsetzen“, so der BDH-Präsident. „Würde dieses Geld heute als Anreiz für Effizienzinvestitionen eingesetzt, könnten die drohenden Strafzahlungen gemindert oder sogar verhindert werden.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater