Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


13.12.2018

Resturlaub verfällt nicht mehr automatisch

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, hatten zwei Angestellte nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses noch Urlaubstage übrig. Da diese nicht mehr genommen werden konnten, forderten sie von ihren Arbeitgebern die finanzielle Vergütung des Resturlaubs.

Die beiden Anträge wurden jedoch abgelehnt. Die Arbeitgeber beriefen sich darauf, dass die Beschäftigen ihren Urlaub gemäß deutschem Recht rechtzeitig hätten nehmen oder zumindest einen Urlaubsantrag hätten stellen müssen. Die für den Fall zuständigen deutschen Gerichte baten den Europäischen Gerichtshof um Hilfe und wollten wissen, ob die nationale Regelung im Einklang mit europäischem Recht stehe.

Der Europäische Gerichtshof erklärte, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch verfallen dürfe, nur weil der Arbeitnehmer es versäumt habe, einen Urlaubsantrag zu stellen. Die Richter betonten, dass der Anspruch nur dann erlösche, wenn der Arbeitnehmer angemessen über die Regelung aufgeklärt und in die Lage versetzt worden sei, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. „Kurzum bedeutet das, dass der Arbeitgeber von nun an beweisen muss, dass sein Angestellter freiwillig und ausdrücklich auf seinen Resturlaub verzichtet hat“, erklärt Rechtsanwältin Gudrun Schackmar von der Deutschen Anwaltshotline.

Der Europäische Gerichtshof begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich die schwächere Vertragspartei und entsprechend zu schützen sei. Immerhin ließen sich viele Arbeitnehmer davon abschrecken, ihre Rechte durchzusetzen, weil sie negative Konsequenzen befürchten.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater