Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


16.06.2015

Rücknahme von elektrischen Energiespeichern

Für stationäre elektrische Energiespeicher, die in Photovoltaik-Anlagen oder sonstigen Anwendungen im Bereich der erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen, wurde es ein neues Branchenrücknahmesystem eingerichtet.

Die Vertreiber solcher Speicher (Industriebatterien) sind zwar weiterhin verpflichtet, die ausrangierten Modelle von ihren Kunden unentgeltlich entgegenzunehmen – jedoch entfällt der organisatorische und finanzielle Aufwand, diese individuell den jeweiligen Herstellern zukommen zu lassen, die laut Gesetz für die Entsorgung verantwortlich sind. Das Rücknahmesystem soll sicherstellen, dass alle zurückgenommenen Systeme im Auftrag der Herstellergemeinschaft beim Vertreiber abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.

Zuständig hierfür ist die Gemeinsame Rücknahmesystem Servicegesellschaft (GRS) mbH, eine 100-prozentige Tochter der Stiftung GRS Batterien. Sie stellt interessierten Vertreibern Sammel- und Transportbehältnisse für die ausrangierten stationären Energiespeicher zur Verfügung. Für die Verkäufer – zum Beispiel Handwerksbetriebe – entfallen damit aufwendige Sortier- und Weitergabepflichten. Die Hersteller wiederum profitieren, da ihnen die Entsorgung abgenommen wird.

Entwickelt wurde die Lösung von der GRS zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) sowie dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). An dem System können sich aber auch Hersteller beteiligen, die nicht in einem der genannten Verbände organisiert sind. Sie müssen dafür – wie alle anderen Unternehmen – einen Vertrag mit der GRS abschließen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater