Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


02.10.2018

Sanierungsfahrplan BW: Förderprogramm läuft zum Jahresende aus

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert seit rund drei Jahren das Erstellen gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. Da nun auch der Bund einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan finanziell unterstützt, wird das Förderprogramm Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg zum Ende dieses Jahres eingestellt. Anträge auf Zuschüsse für Sanierungsfahrpläne nimmt die L-Bank bis 31. Dezember 20

Umweltminister Franz Untersteller begründete die Entscheidung seines Hauses mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: „Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde deutlich verbessert und ist finanziell erheblich attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant. Es wurde im Land in den vergangenen Monaten auch verstärkt nachgefragt.“

„Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als solcher ist durch die Einstellung unserer Landesförderung im Übrigen nicht tangiert“, betonte Franz Untersteller. „Er stellt auch weiterhin für Wohngebäude eine Option zur teilweisen Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes dar.“ Eine Energieberatung für Wohngebäude im Sinne des Bundesförderprogramms werde als gleichwertig anerkannt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater