Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


21.01.2020

Schonfrist für alte Holzfeuerungen läuft Ende 2020 aus

Hauseigentümer müssen bald prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für Anlagen mit zu hohen Staub- und Kohlenmonoxid-Werten, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden, endet Ende 2020 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist. Sind die Emissionen zu hoch, dürfen die Altanlagen nach 2020 nicht weiter betrieben werden. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördert

Der Nachweis, dass die Grenzwerte eingehalten werden, erfolgt durch eine Hersteller-Bescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers. Eine Nachmessung und eventuelle Nachrüstung lohnt sich meist nicht, da dies oft teurer ist als ein neuer, effizienterer Ofen.

Hauseigentümer sollten daher bereits jetzt die Werte prüfen und Ü25-Anlagen mit zu hohen Emissionswerten erneuern, raten die Experten von Zukunft Altbau. Auch bei älteren Exemplaren, die die Grenzwerte einhalten, und bei etwas jüngeren, die nicht unter die Frist fallen, kann sich ein Austausch wegen des geringeren Brennstoffbedarfs lohnen.

Neutrale Informationen zur energetischen Sanierung gibt es kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000/123333 oder unter www.zukunftaltbau.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater