Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


04.07.2019

Sektorkopplung im Wärmebereich geht kostenneutral

Die aktuelle Studie vom Öko-Institut im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands untersucht die möglichen Folgen einer verstärkten Sektorkopplung auf die Energiekosten privater Haushalte im Jahr 2030. Anett Ludwig, Energieexpertin des vzbv: „Die Verwendung von Strom im Wärmebereich kann nur erfolgreich sein, wenn es nicht gleichzeitig erheblich mehr Kosten für private Haushalte bedeutet. Bisher gab es keine Klarheit darüber, wie hoch die finanzielle Belastung der Sektorkopplung für Verbraucher sein kann. Das vorgelegte Gutachten gibt nun Antwort auf diese Frage.“

Die Modellrechnungen zeigen, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen eine verstärkte Sektorkopplung zukünftig keine negativen Auswirkungen auf die jährlichen Energiekosten hat. Das gilt für alle der aufgeführten Beispielhaushalte. Dr. Veit Bürger, Gebäudeenergieexperte am Öko-Institut und Mitautor der Studie: „Werden elektrische Wärmepumpen in neuen oder energetisch sanierten Häusern eingesetzt, müssen die Haushalte keine Angst vor steigenden Energiekosten haben. Die im Vergleich zu Erdgas oder Heizöl höheren Stromkosten werden durch die Effizienzgewinne der Wärmepumpen kompensiert.“

Gebäude müssen hohen Energiestandard aufweisen

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Sektorkopplung dann kostenneutral umgesetzt werden kann, wenn die Wärmeversorgung der Gebäude über elektrische Wärmepumpen erfolgt, der Strom also mit hohem Nutzungsgrad in Wärme umgewandelt wird. Als durchschnittliche Jahresarbeitszahl wurde 3,5 als Mischwert für Luft/Wasser-Wärmepumpen und erdgekoppelte Systeme unterstellt.

Gleichzeitig müssen die Wohngebäude einen hohen Energiestandard aufweisen, also energetisch saniert sein. Legt man die Energiepreisentwicklung zugrunde, mit der auch die Folgenabschätzung des Klimaschutzplans der Bundesregierung berechnet wurde, bleiben auch die jährlichen Energiekosten im Jahr 2030 für die fünf ausgewählten Typ-Haushalte (Paare ohne Kinder mit hohem Einkommen, Paare mit mindestens einem Kind und mittlerem Einkommen, Alleinerziehende, Rentner- und Pensionärshaushalte mit niedrigem Einkommen und dem Durchschnittshaushalt in Deutschland) etwa gleich. Der Durchschnittshaushalt in Deutschland zahlt im Jahr 2017 ca. 1020 Euro. Im Jahr 2030 – je nach Grad der Elektrifizierung – ca. 990 Euro bis 1000 Euro für die jährlichen Energiekosten.

Beim „Elektrifizierungsgrad hoch“ sind 2030 rund 4,2 Mio. Wärmepumpen in Betrieb (aktuell rund 920.000). Ab 2019 erhalten dazu 90 % der neuen Ein- und Zweifamilienhäuser (EZFH) und 65 % der vollsanierten EZFH sowie 75 % der neuen Mehrfamilienhäuser (MFH) und 55 % der vollsanierten MFH eine Wärmepumpe. Das zweie Szenario „Elektrifizierungsgrad niedrig“ orientiert sich am Wärmepumpenanteil im Rahmen der heutigen KfW-Förderung: Ab 2019 erhalten 55 % der neuen und 40 % aller vollsanierten EZFH und MFH eine Wärmepumpe.

Download der Studie Auswirkungen der Sektorkopplung im Wärmebereich auf die Energiekosten von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern auf www.oeko.de.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater