Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


09.06.2020

Solarbranche initiiert Verfassungsbeschwerde gegen Solardeckel 

Gestern, am 08.06.2020, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. in einer Pressemitteilung mit, dass die Solarbranche in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben hat. Mit einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt. 

Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.

Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung hat es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen. 

Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.

„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die jüngste Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen. 

„Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig,

Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden. Zuletzt hatten sich auf Initiative des BSW Ende März rund 2.000 Unternehmen aus der Energiebranche in einem offenen Brief (https://bsw.li/3b6S35d) an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem dringenden Appell gewandt, den Förderdeckel für die Errichtung neuer Solardächer unverzüglich zu streichen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater