Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


15.11.2019

Sonderförderung des individuellen Sanierungsfahrplans für Eigenheimbesitzer

Die Hamburger Umweltbehörde fördert die kombinierte Erstellung eines Hamburger Energiepasses und eines individuellen Sanierungsfahrplans bis Ende Februar 2020 mit einer Sonderförderung von bis zu 80 Prozent. Eine kostenfreie Erstberatung ist über die Hamburger Energielotsen möglich.

Die energetische Modernisierung einer Immobilie spart Heizkosten, erhöht den Wohnkomfort sowie den Wert des Gebäudes und schützt das Klima. Ohne fundierte Beratung können Modernisierungs-Maßnahmen teuer werden oder sogar Schäden verursachen. Daher sollte zuvor eine eingehende Beratung erfolgen. Eine Kombination aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und dem bewährten Hamburger Energiepass (HEP) bietet eine umfangreiche Grundlage für Modernisierungsentscheidungen.

Der Hamburger Energiepass bildet den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes ab und informiert über energetische Einsparpotenziale und Modernisierungs-Möglichkeiten, welche den Anforderungen der Bundes- und Landesförderung entsprechen. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Immobilienbesitzer einen auf ihre individuelle Lebenssituation abgestimmten Plan für die Modernisierung ihres Eigenheimes. Auf wenigen Seiten werden die wichtigsten Schritte anschaulich erläutert. Dabei werden Art und Umfang der einzelnen Maßnahmen, die geschätzten Investitionskosten und die zukünftigen Energie- und Kosten-Einsparungen dargestellt.

In Kombination stellender iSFP und der HEP die möglichen Einsparungen und ein individuelles Sanierungskonzept entweder für eine komplette oder eine schrittweise Sanierung mit jeweils aufeinander abgestimmten Maßnahmen dar. Eine gleichzeitige Erstellung des iSFP und des HEP spart Zeit und Geld, da der beauftragte Energieberater einzelne Arbeitsschritte gleichzeitig durchführen kann. Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) unterstützt bis zum 29. Februar 2020 die Erstellung des iSFP mit einer zusätzlichen Sonderförderung, so dass Förderquoten über 80 Prozent möglich sind. Anträge für die Hamburger Förderung können bei der Investitions- und Förderbank (IFB) Hamburg gestellt werden. Die Hamburger Energielotsen stellen eine kostenlose und unabhängige telefonische Beratung und erklären Endverbrauchern, was für Ihre Situation die nächsten Schritte sein können.

Kostenlose und unabhängige telefonische Beratung über die Hamburger Energielotsen (Standort Verbraucherzentrale) unter 040 / 248 32 250

Informationen zum Thema energetische Gebäudemodernisierung unter www.hamburg.de/energielotsen. Anträge für die Hamburger Förderung unter www.ifbhh.de/eigenheim-modernisieren

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater