Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


20.01.2012

Stromkosten: Sparen auch bei kurzer Vertragslaufzeit

Angesichts stetig steigender Strompreise nutzen immer mehr Verbraucher in Deutschland die Möglichkeiten des liberalisierten Marktes und kehren ihrem angestammten Versorger den Rücken.*

Im Rahmen des Tarifvergleichs und Anbieterwechsels empfehlen Experten und Verbraucherschützer, beim Blick auf die Tarifdetails auch auf kurze Vertragslaufzeiten zu achten. Doch geht die Freiheit des Stromkunden, flexibel auf Änderungen am Markt reagieren und bei besseren Angeboten schneller wechseln zu können, zwangsweise mit höheren Preisen einher? Das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de hat in diesem Zusammenhang die Strompreise in den 100 größten Städten untersucht. Dabei wurden den Angeboten der jeweiligen Grundversorger verschiedene Tarifvarianten alternativer Anbieter mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten gegenübergestellt.**

„Im Ergebnis zeigt sich, dass Stromkunden vielerorts gegenüber ihrem lokalen Grundversorger selbst dann sparen können, wenn sie sich für flexible Angebote der Wettbewerber entscheiden“, erklärt Daniel Dodt von toptarif.de. So fallen in den günstigsten Tarifen der Grundversorgungsunternehmen** durchschnittlich 971 Euro für einen vierköpfigen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh Strom an. Preiswerte Angebote der überregionalen Wettbewerber mit kurzen Vertragslaufzeiten von maximal drei Monaten liegen mit jährlichen Kosten von 910 Euro rund sechs Prozent darunter.

Tabelle: Städtevergleich - Sparen mit flexiblen Tarifen



Insgesamt bietet sich Verbrauchern derzeit in 89 von 100 Städten die Möglichkeit, die Haushaltskasse durch einen Anbieterwechsel zu entlasten und dabei dennoch flexibel zu bleiben. Besonders deutlich fallen die Preisunterschiede aktuell in Düren, Mainz, Darmstadt, Pforzheim und Heidelberg aus, wo mehr als 130 Euro Differenz zwischen den untersuchten Angeboten günstiger Wettbewerber und denen der Grundversorger ermittelt werden konnte.
Unabhängig vom Tarifmodell: Treue wird belohnt

Noch günstigere Konditionen erhalten die Verbraucher, die ihrem neuen Versorger trotz der eingeräumten Möglichkeit eines kurzfristigen Wechsels über einen größeren Zeitraum die Treue halten. „So honorieren viele Stromanbieter eine längere Verweildauer ihrer Kunden und zahlen entsprechende Prämien und Boni, die meist nach zwölf Monaten mit der ersten Jahresrechnung verrechnet werden“, hebt Dodt hervor. Unter Berücksichtigung dieser Boni sinken die ermittelten Kosten bei günstigen Tarifen mit kurzen Laufzeiten auf durchschnittlich 877 Euro – unter der Voraussetzung stabiler Preise im ersten Bezugsjahr.

Weiteres Einsparpotential haben Stromkunden, wenn sie bereit sind, auch entsprechende Angebote zu akzeptieren, die eine längere Erstvertragslaufzeit von rund einem Jahr haben. In dieser Kategorie werden im Durchschnitt der 100 größten deutschen Städte lediglich 821 Euro im ersten Jahr bzw. 150 Euro weniger als in den vergleichbaren Tarifen der Grundversorger fällig.

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (

www.toptarif.de/strom

) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verfügbare Stromanbieter vergleichen und kostenlos zu günstigen Produkten wechseln.

* Entsprechende Zahlen sind verfügbar im aktuellen Monitoringbericht 2011 der Bundesnetzagentur (S. 47).

** Im Rahmen der Analyse sind Vorauskasse-, Kautions-, Paket- sowie Minder-/Mehrverbrauchstarife nicht berücksichtigt worden. Mit Blick auf eine bessere Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte ist auch auf die Darstellung von Tarifen, die eine Erstvertragslaufzeit von einem Jahr überschreiten, verzichtet worden.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater