Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:


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Energienews


27.04.2016

Stromverbrauch vergleichen

Beim Stromverbrauch der Privathaushalte in Deutschland gibt es erhebliche Unterschiede. Je nach Geräteausstattung und Nutzung schlummert hier zum Teil enormes Einsparpotenzial: So kann der Unterschied im Stromverbrauch durchschnittlicher 3-Personenhaushalte durchaus 1000 kWh pro Jahr und mehr ausmachen. Je nach Tarif entspricht das rund 270 Euro.

Das zeigt der Stromspiegel, für den rund 144.000 Verbrauchsdaten deutscher Haushalte ausgewertet wurden. Privatkunden können nun die eigene Stromrechnung mit den bundesweiten Werten des Stromspiegels vergleichen und so ihren eigenen Verbrauch einordnen. Dabei berücksichtigt der Stromspiegel die Wohnsituation der Nutzer – in das Ergebnis fließen Faktoren wie Haushaltsgröße, Gebäudetyp oder die Art der Warmwasserbereitung ein.

Zentrale Ergebnisse des Stromspiegels: Ein durchschnittlicher Drei-Personenhaushalt in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus verbraucht bis zu 3000 kWh Strom im Jahr. Ein Haushalt gleicher Größe in der effizientesten Stromspiegel-Kategorie kommt hingegen mit 1800 kWh oder weniger aus. Jeder Deutsche verbraucht jährlich im Schnitt 1400 kWh Strom. Wird das warme Wasser in Bad und Küche elektrisch erhitzt, erhöht sich der Verbrauch um 27 % oder 400 kWh. Das trifft auf rund ein Viertel aller Haushalte in Deutschland zu.

Hintergrund Stromspiegel und Stromsparinitiative

Der Stromspiegel wurde von einem Bündnis von Verbraucherorganisationen, Forschungseinrichtungen, Energieagenturen und Wirtschaftsverbänden erarbeitet: Projektpartner sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), die co2online gemeinnützige GmbH, die Deutsche Energie-Agentur (dena), der Deutsche Mieterbund (DMB), die EnergieAgentur NRW, die HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V., das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE), das Öko-Institut e.V., der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und die Verbraucherzentrale Energieberatung.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater