Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


22.11.2020

Stromvermarktung: Webkonferenz informiert über Power Purchase Agreements

Die Stromvermarktung über Power Purchase Agreements gewinnt an Bedeutung. Über Chancen und Herausforderungen informiert eine Webkonferenz des Netzwerks C.A.R.M.E.N. am 2. Dezember 2020. 

Ab dem kommenden Jahr werden die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland keine EEG-Vergütung mehr erhalten. In den Folgejahren wird sich die Zahl nach und nach erhöhen. Angesichts dessen entwickeln sich langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), zunehmend als Option zur Stromvermarktung für die Anlagenbetreiber. Doch auch für Neuanlagen werden PPAs aufgrund deutlich sinkender Fördersätze und der Planungsunsicherheiten bei Ausschreibungen immer interessanter. Das Centrale Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk (C.A.R.M.E.N.) greift die aktuellen Entwicklungen in der Webkonferenz „Stromvermarktung durch Power Purchase Agreements“ am 2. Dezember 2020 auf.

Wie Stromvermarktung mit erneuerbaren Energien funktioniert 

Bei einem PPA schließen in der Regel ein Stromproduzenten und ein Stromabnehmer einen langjährigen Stromliefervertrag. Er bietet beiden Beteiligten den Vorteil einer langfristigen Preissicherheit. Darüber hinaus ergibt sich für Abnehmer die Möglichkeit, über Herkunftsnachweise die grünen Eigenschaften des Stroms zum Beispiel aus Photovoltaik für die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu verwenden. Die Volatilität von erneuerbaren Energien und die schwankenden Marktpreise stellen die Vertragspartner jedoch auch vor Herausforderungen. Ob sich ein PPA-Vermarktungsmodell im Einzelfall lohnt, hängt von vielen Faktoren ab. Bei der C.A.R.M.E.N.-Webkonferenz greifen die zugeschalteten Expertinnen und Experten deshalb insbesondere rechtliche und planerische Aspekte auf, die es für eine erfolgreiche Umsetzung zu berücksichtigen gilt. 

Weitere Veranstaltung thematisiert regionale Stromvermarktung

Die Online-Veranstaltung „Stromvermarktung durch Power Purchase Agreements“ richtet sich an Anlagenbetreibende, Bürgerenergiegenossenschaften, Direktvermarktungs-, Energieversorgungs- und Projektentwicklungsunternehmen sowie an alle fachlich und inhaltlich Interessierten.  Eine Woche vorher am 25. und 26. November 2020 informiert das Netzwerk bei der Webveranstaltung „Dezentrale Energieversorgung – den eigenen Strom nutzen oder regional vermarkten“ über  regionale Möglichkeiten der Stromvermarktung. Die Tagungsbeiträge betragen je 49 Euro (inkl. MwSt.). C.A.R.M.E.N.-Mitglieder, Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Behörden und Studierende zahlen 39 Euro. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Quelle: C.A.R.M.E.N. / jb




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