Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


05.11.2019

Stuttgart will landesweite Solarpflicht einführen

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat ein Ziel: Bis 2030 soll mindestens die Hälfte des Stroms im Land aus erneuerbaren Energien kommen. „Um das zu erreichen, muss der Ausbau von Photovoltaik viel schneller vorangehen“, sagt Baden-Württembergs Umweltminster Franz Untersteller auf dem 6. Solarbranchentag in Stuttgart. „Eine Verpflichtung, Photovoltaikanlagen zu installieren, wenn es grundsätzlich möglich ist, würde dabei helfen.“



Damit liegt der Plan auf dem Tisch, im Ländle eine grundsätzliche Photovoltaikpflicht einzuführen, wenn ein Gebäude neu errichtet wird. Untersteller erklärt, dass sein Ministerium diese Möglichkeit derzeit prüfe. Das ginge beispielsweise über die Änderung der Bauordnung, da dies Sache der Bundesländer ist. Bisher sind die Versuche von Kommunen, eine solche Solarpflicht einzuführen, vor allem daran gescheitert, dass die jeweilige Landesregierung das Vorhaben nicht unterstützt hat. Das kann sich jetzt in Baden-Württemberg grundsätzlich ändern.

Die Zielmarke liegt bei 11 Gigawatt

Derzeit liegt das Bundesland beim Ausbau der Photovoltaik zwar gut im Rennen. Immerhin beträgt der Anteil der Photovoltaik am Strommix im Ländle 8,2 Prozent. Fast jede dritte Kilowattstunde Ökostrom, die derzeit in Baden-Württemberg produziert wird, kommt aus einer Photovoltaikanlage. „Für den Ausbau der Photovoltaik wollen wir uns aber elf Gigawatt als Zielwert setzen – was in etwa einer Verdoppelung der aktuell installierten Photovoltaikleistung entspricht“, so Untersteller.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater