Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.08.2020

Verband gibt Tipps für solare Gründächer

Solarthermie und PV lassen sich auf und mit Gründächern kombinieren. Eine neue Broschüre zeigt, worauf Planer und Bauherren achten sollten.

Die Kombination von Dachbegrünung und solare Nutzung ist noch lange keine Selbstverständlichkeit, sowohl Planende als auch Städte sind oftmals noch der Meinung, sich für die ein oder andere Form der Dachnutzung entscheiden zu müssen. Um Unsicherheiten und Wissensdefizite auszugleichen, hat der Bundesverband GebäudeGrün e.V. (BuGG) die Fachinformation „Solar-Gründach“ erstellt.

Für die nachhaltige Umsetzung von Solar-Gründächern ist beispielsweise folgendes zu beachten:

- Vermeidung der Verschattung der Solar-Module. Der BuGG empfiehlt unter anderem  einen Mindestabstand der Unterkante des Solarmoduls zur Oberfläche des Substrats von 20-30 cm.

- Aufstellung der Module und Modulreihen so, dass eine Instandhaltung gut möglich ist. Hier empfiehlt der BuGG einen Mindestreihenabstand zwischen den Modulreihen von 80 cm.

– Auflastgehaltene Solar-Gründächer sind zu bevorzugen, da nicht in die Dachkonstruktion und Dachabdichtung eingriffen werden muss.

– Regelmäßige, fachgerechte Instandhaltung (Pflege und Wartung).

In der Fachinformation „Solar-Gründach” sind die wichtigsten Grundlagen und Handlungshinweise für dauerhaft funktionsfähige Extensivbegrünungen in Kombination mit Solaranlagen zusammengestellt. Es werden Begriffe erläutert, Planungsgrundlagen und verschiedene Solar-Gründächer (Süd- bzw. Ost-West-Ausrichtung) produktneutral beschrieben. Sie umfasst 52 Seiten, beinhaltet Pflanzenlisten und ist mit fast 80 Abbildungen und Beispielfotos  bebildert.

Die Broschüre wendet sich vor allem an Architekten, Städteplaner, Bauherren und Ausführende und kann gegen eine Schutzgebühr von 19 Euro zuzüglich Versandkosten beim BuGG bestellt werden. 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater