Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


06.06.2017

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) wird aktualisiert

Die für alle Baubeteiligten bewährte VOB/B wird unter Einbeziehung des zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden, neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts weiterentwickelt.

Das hat der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) unter Vorsitz des Bundesbauministeriums einstimmig beschlossen. Monika Thomas, Abteilungsleiterin für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten und Vorsitzende des DVA: „Der Vorstand hat den Beschluss zur Überprüfung der VOB/B einstimmig gefasst. Die öffentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sind sich mit der Bauwirtschaft und dem Handwerk einig über die Aktualisierung der VOB/B unter Bezug auf die neuen gesetzlichen Regelungen. Die VOB/B bietet seit 90 Jahren einen paritätisch ausgehandelten Musterbauvertrag für die öffentliche Hand, der wegen seiner Praxistauglichkeit auch über den öffentlichen Bau hinaus genutzt wird. Wir wollen diesen Musterbauvertrag praxisorientiert und partnerschaftlich weiterentwickeln und dabei die Überlegungen berücksichtigen, die den Gesetzgeber bei der Einführung eines Bauvertragsrechts in das BGB bewogen haben.“ Das zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende gesetzliche Bauvertragsrecht nimmt sich die VOB/B an vielen Stellen zum Vorbild. An anderen Stellen schlägt das BGB künftig einen anderen Weg ein. Um der öffentlichen Hand und der Bauwirtschaft nun auch künftig vollständige und ausgewogene Regelungen für den Bauvertrag zur Verfügung zu stellen, wird der DVA die VOB/B fortschreiben.


mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater