Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


30.07.2019

Wärmepumpen-Betreiber agieren recht sorglos

In einer forsa-Umfrage unter 751 Hausbesitzern hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz jedoch herausgefunden, dass hinsichtlich der Bedienung von Wärmpumpen noch viel Aufklärungsbedarf besteht: Bei der Befragung gaben 91 % der Teilnehmenden an, dass sie grundsätzlich die Wärmepumpe als Heizung weiterempfehlen. Jedoch: Nur gut die Hälfte der Wärmepumpenbesitzer kann Angaben zum Stromverbrauch und zu den Stromkosten machen. Außerdem besitzt laut eigenen Angaben weniger als ein Drittel einen Wärmemengenzähler. Dieser ist allerdings eine Grundvoraussetzung zur Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Dazu kommt, dass weniger als 10 % der Teilnehmer regelmäßig die Jahresarbeitszahl (JAZ) als wichtigste Kennzahl für die Effizienz einer Wärmepumpe kontrollieren.

Viel ungenutztes Potenzial

Das Fazit der Umfrage zeigt: Es gibt viel unbekanntes und ungenutztes Einsparpotenzial bei privat betriebenen Wärmepumpen. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

  • „Sämtliche Wärmepumpensysteme, die künftig installiert werden, müssen mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Diese Vorgabe sollte unabhängig vom genutzten Energieträger für sämtliche Wärmeerzeuger per Verordnung festgelegt werden.
  • Alle Akteure auf dem Sektor der Wärmeerzeugung müssen umfangreich und einheitlich informieren.
  • Die Planungs- und Ausführungsqualität bei Wärmepumpenanlagen ist durch breite Qualifizierungsmaßnahmen weiter zu verbessern.
  • Wenn Wärmepumpen künftig eine wesentlich größere Rolle spielen sollen, hat ein umfassender Umbau des Energieabgaben- und Steuersystems zu erfolgen. Die Einführung einer CO2-Bepreisung bei gleichzeitiger Senkung der Stromsteuer und/oder der EEG-Umlage würde zu einer deutlichen Senkung der Betriebskosten von Wärmepumpen führen.“

Download der vollständigen Umfrage und Ergebnisse auf www.verbraucherzentrale-rlp.de.

Anmerkung der GEB-Redaktion: Überschneidende Forderungen nach Wärmemengenzählern, verbindlicher Qualitätssicherung / Monitoring existieren seit vielen Jahren (vgl. beispielsweise: Förderung integrierter Energie-/Wärmezähler), sind aber bisher immer wieder an „konstruierten“ Gegenargumenten respektive an der Angst vor Kontrolle bzw. negativen Ergebnissen gescheitert. Und: Wärmepumpenanlagen reagieren zwar systembedingt besonders empfindlich auf Fehler bei der Auslegung, Installation, Einstellung und Betriebsweise – bei allen anderen Wärmeerzeugungssystemen liegen jedoch ebenfalls erhebliche Einsparpotenziale durch nicht vorhandenes Monitoring brach. Die unter genormten Bedingungen gemessenen Nutzungsgrade werden in der Praxis im Durchschnitt deutlich verfehlt. Belegt ist auch, dass häufig bei einer Heizungsmodernisierung – ob systemtreu oder gegen ein anderes System – schon bei der alten Anlage gemachte Fehler (oder nach anderen Energieeinsparmaßnahmen unterlassene Neueinstellungen) auf die neue Anlage übertragen werden und so die Einsparungen unter den realisierbaren Möglichkeiten bleiben.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater