Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


28.12.2011

Was Energieverbraucher jetzt wissen sollten

EnWG, EU-Label, Öko-Design-Richtlinie – kaum jemand kennt die dicken Gesetzeswerke zum Thema Energie, die sich hinter diesen kryptischen Abkürzungen verbergen.

Die Neuerungen, die sie für 2012 mit sich bringen, betreffen jedoch alle Haushalte unmittelbar. Stefan Materne, Energieexperte der Verbraucherzentrale Energieberatung, erklärt, welche Veränderungen im nächsten Jahr besonders wichtig werden:

Schnellerer Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, braucht ab dem 1. April 2012 nicht mehr so viel Geduld wie bisher. Denn dann gilt laut Energiewirtschaftsgesetz: Maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat, muss der Wechsel vollständig durchgeführt sein.

Bessere Information: Ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind die neuen Informationspflichten der Anbieter gegenüber ihren Kunden. Ab Anfang Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die „Schlichtungsstelle Energie“ enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.

Verändertes Energieeffizienzlabel: Schon bis spätestens 20. Dezember diesen Jahres wird das EU-Energieeffizienzlabel für alle einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Damit gilt es nun beispielsweise auch für Fernsehgeräte. Neu ist außerdem die Kategorie A+++, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam wird.

Marktverbot für Stromfresser: Ab 2012 treten weitere Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Weniger sparsame Geräte werden dadurch allmählich vom Markt ausgeschlossen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt, und zur schlechtesten Effizienzklasse wird die Kategorie A+.

Aus für die 40-Watt-Glühbirne: Im Jahr 2012 ist auch die 40-Watt-Glühbirne dran – ab 1.9.2012 darf sie nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden.

Bei Fragen zu Versorgerwechsel, Stromrechnung oder effizienten Haushaltsgeräten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

oder unter 018 – 809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater