Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


14.02.2021

Wie sich der CO2-Preis auswirkt

Was es mit dem CO2-Preis auf sich hat und wie er sich auf die Heizkosten auswirken wird, dazu haben wir in unserer Januar-Ausgabe berichtet. Klar ist: Energieberaterinnen und Energieberatern gibt er ein zusätzliches Argument für eine energetische Sanierung an die Hand, denn er kann so manche Heizungsmodernisierung auch ohne Förderung zu einer lohnenden Investition machen.

Das Heizen mit Öl und Gas wird teurer. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht für dieses Jahr bei Brenn- und Kraftstoffen einen Preis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid vor. Damit verteuert es Öl um 7,9 Cent pro Liter und Erdgas um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Für die darauffolgenden Jahre sind Preiserhöhungen geplant. So ist die Emissionsabgabe für 2022 gesetzlich auf 30 Euro festgelegt. 2023 steigt sie auf 35 Euro, 2024 auf 45 Euro und 2025 auf 55 Euro. Und danach? „Im Jahr 2026 geht der Festpreis in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 über“, kündigt Umweltministerin Svenja Schulze an. Eine Evaluation im Jahr 2025 soll ergeben, ob für die Folgejahre eine freie Preisbildung erfolgen wird.

Der CO2-Preis kann zu einer Modernisierung anregen 

Wer in seinem Eigenheim ab diesem Jahr steuerfrei heizen will, der muss einen Biomassekessel oder eine Wärmepumpe im Heizraum stehen haben. Ob der CO2-Preis als finanzieller Anreiz für eine Heizungsmodernisierung ausreicht, hat unser Kollege Jochen Vorländer vom Schwestermagazin TGA Fachplaner im vergangenen Jahr in mehreren Beiträgen detailliert berechnet. Er hat mit verschiedenen Annahmen für die CO2-Preisentwicklung ab 2060 kalkuliert. Sein Fazit: Die Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung sind dazu geeignet, aufgeklärte Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Modernisierung zu interessieren. Wer eine alte Gas- oder Ölheizung besitzt, für die oder den rechnen sich einige Modernisierungsvarianten aufgrund des CO2-Preises demnach auch ohne zusätzliche Förderung.

Energieexperte bevorzugt CO2-Steuer statt CO2-Preis

Dass es endlich eine CO2-Bepreisung gibt, findet Martin Pehnt gut. Doch der Geschäftsführer des ifeu-Insituts hält ihn im GEB-Interview für zu gering: „Dass er zu niedrig ist, um wirklich was zu bewirken, sieht man, wenn man in die Zahlen hineingeht. 25 Euro als Einstiegspreis bringen die Wärmewende nicht auf die Straße.“ Pehnt hätte sich stattdessen eine CO2-Steuer gewünscht. Er sieht den ökonomischen Vorteil der jetzigen Lösung nicht, aber den Nachteil, dass es keine langfristige Sicherheit gibt, wie sich die Preise entwickeln. „Das wäre mit der CO2-Steuer einfacher gewesen.“ Bedenken äußert er bezüglich der Regelung, dass sich der CO2-Preis ab 2026 über den Emissionshandel bilden soll: „Die meisten Berechnungen gehen davon aus, dass der CO2-Preis massiv steigen muss, um die Minderungsziele zu erreichen.“ Warum er sich seiner Meinung nach auf Wärmeerzeuger und Sanierungen unterschiedlich auswirken, das können sie im GEB 01/2021 nachlesen. jb

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