Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


28.02.2019

Wie vorbildlich dürfen Bundesbauten sein?

Hierzu führte das IWU energetische und ökonomische Untersuchungen für eine Reihe von Variationen der Wärmeschutzniveaus sowohl für den Neubau als auch für die Bestandssanierung durch. Es zeigte sich, dass die derzeit für Bundesbauten geltende Auslegung des Wirtschaftlichkeitsgebotes die Realisierung ehrgeizigerer Energiestandards nicht in dem Maß zulässt, wie es im Hinblick auf die Klimaschutzziele der Bundesregierung erforderlich wäre.

Entsprechend einer im Projektverlauf verfassten juristischen Expertise ist das Haushaltsrecht jedoch nicht per se berechtigt, die Umsetzung politisch gesetzter Ziele zu behindern. Vielmehr trifft es lediglich eine Aussage, wie mehrere zur Zielerreichung gleichermaßen geeignete Maßnahmen zu gewichten sind.

Aus diesem Grund untersuchte das IWU ergänzend, wie der Mehrwert von Energieeffizienzmaßnahmen innerhalb einer Nutzwertanalyse veranschaulicht werden kann.

Die Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte sind im Rahmen der Publikation „Vorbildwirkung Bundesbau – Klimaschutz und die Vorbildfunktion des Bundes im Gebäudebereich“ innerhalb der Schriftenreihe Zukunft Bauen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) veröffentlicht worden (zum Download).




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater