Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


24.06.2016

Zusammenführung EEWärmeG und EnEV: Gutachten für Hallengebäude

Im Rahmen der geplanten Zusammenführung des Energieeinspargesetzes (EnEG) und der zugehörigen Energieeinsparverordnung (EnEV) mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) haben der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) und die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) gemeinsam ein Gutachten zum künftigen Umgang mit Hallengebäuden vorgelegt. In der Studie „Anregung zur künftigen Behandlung vo

Zentrale Ergebnisse des Gutachtens:

  • Neudefinition des Referenzgebäudes: Deutliche Energieeinsparungen sollen durch ein neues Referenzgebäude erfolgen. Bei einer solchen Ausgestaltung würden im Bereich der Hallengebäude der Transmissionswärmeverlust je nach Gebäudetyp um bis zu 30 % und der Jahresprimärenergiebedarf um bis zu 43 % gegenüber der derzeitigen Regelung unterschritten werden müssen. Diese generelle Regelung hätte bereits erhebliche Einsparungen zur Folge.
  • Gleichstellung zentraler und dezentraler Technologien: Bei der Gestaltung eines einheitlichen Regelwerks sollte im Bereich der Heizsysteme für Hallengebäude auf technologieoffene Lösungen gesetzt werden. Für Hallen mit zentraler oder dezentraler Heizungstechnik sollten die gleichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an den baulichen Wärmeschutz gelten. Dies ermöglicht eine maximale technische und wirtschaftliche Flexibilität. Anforderungen an Energieeinsparung und Klimaschutz würden nicht tangiert.
  • Keine pauschale Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien: Hallengebäude weisen bei der Nutzung, beim Wärme- und Strombedarf und bei ihrer Einbindung in die Umgebung sehr heterogene Profile auf. Pauschale und nicht-technologieoffene Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien würden deshalb sowohl bei dezentral als auch bei zentral beheizten Hallen zu energetischen und wirtschaftlich ineffizienten Lösungen und hohen Zusatzkosten führen.
  • Energie-Monitoring-Systeme: Die beauftragenden Verbände der Studie befürworten zudem die verpflichtende kostengünstige Einführung von Monitoring-Systemen. Diese können sowohl im Neubau als auch im Bestandsbereich reale Energieeinsparungen und eine Verringerung/Vermeidung klimaschädlicher Emissionen sicherstellen.

Die Studie steht zum Herunterladen auf den Internetseiten von BDH, BTGA und figawa.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater