Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


04.12.2020

Zuschuss aus „Energieeffizient Sanieren (430)“ künftig bei BAFA beantragen

Die Bundesregierung bündelt ihre Programme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Davon betroffen ist auch der Zuschuss „Energieeffizient Sanieren (430)“.

Laut einer Mitteilung der KfW muss der Zuschuss für Einzelmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren (430)“ ab dem kommenden Jahr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Mit dem Programm fördert die Bundesregierung die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Voraussetzung für die Förderung ist es, einen Experten für Energieeffizienz in die Baubegleitung einzubinden.

Programm „Energieeffizient Sanieren“ fördert auch Einzelmaßnahmen

Wer keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstrebt, kann sich Einzelmaßnahmen fördern lassen. Dazu gehören die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster und Außentüren, der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme, die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage sowie die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage. Der Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kann bis zu 48.000 Euro betragen. Einzelmaßnahmen werden mit 10.000 Euro bezuschusst.

KfW unterstützt Sanierung und Einzelmaßnahmen weiterhin mit Kredit

Die KfW weist darauf hin, dass der Förderkredit „Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152“. weiterhin bei ihr zu beantragen ist. Das Programm bietet günstige, gebundene Zinssätze, tilgungsfreie Anlaufjahre und einen Tilgungszuschuss, um eine Gebäudesanierung oder Einzelmaßnahmen zu unterstützen. Auch bei diesem Programm muss eine Energieberaterin oder ein Energieberater sicherstellen, dass die Baumaßnahmen zum gewünschten Ergebnis führen. Quelle: KfW / jb

Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater