Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:



Energienews


26.11.2020

„Klimaschutz ist ein Menschenrecht“

Auf dem Herbstforum Zukunft Altbau berichtete die Anwältin Roda Verheyen von Klagen, mit denen sie Klimaschutz gerichtlich durchsetzen will. Er sei ein Menschenrecht.

Mit einem hybriden Format aus einem kleinen Kreis von Menschen vor Ort, Online-Zuschauern und Regionalgruppen erreichte das Herbstforum Zukunft Altbau 500 Zuschauerinnen und Zuschauern mit den Themen Durchsetzung von Klimaschutz, Stand der gesetzlichen Grundlagen der Gebäudesanierung in Deutschland und Europa, Ökobilanz und Graue Energie, Suffizienz sowie serielle Sanierung. 

Klimaschutz vor Gericht

Den Start machte Roda Verheyen. Die Mitbegründerin des Climate Justice Program vertritt internationale und deutsche Kläger in Sachen Klimaschutz und erläuterte, wo sie rechtliche Ansatzpunkte sieht, um Klimaschutz einzuklagen. Klagen seien durchaus aussichtsreich, so waren diese seit 2015 in den Niederlanden beim Klimagesetz zweimal erfolgreich. 

Einer der Kläger den Verheyen vertritt ist der Peruaner Luciano LLiuya der gegen RWE klagt. RWE seit Mitverursacher der Gletscherschmelze in den peruanischen Anden. Diese gefährden durch drohende Wassermassen das Haus der Klägers. Dieser Prozess läuft seit fünf Jahren. Außerdem vertritt Verheyen zehn junge Menschen in einer Klage gegen die Bundesrepublik. Die habe das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet, handele aber nicht. Ansatzpunkte sind hier unter anderem das Recht auf Gesundheit und Leben und das Eigentumsrecht. Das Bundesklimaschutzgesetz beinhalte keinen konkreten Pfad der mit dem Paris-Abkommen kompatibel wäre.

Bei den Klimazielen für 2030 ist Deutschland im Gebäudebereich noch nicht auf Kurs

Auch Alexander Renner, Leiter des Referats energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudebereich im Bundeswirtschaftsministerium, resümierte in seiner Bilanz für die Jahre bis 2030, dass es weiter schwierig bleiben wird, die Klimaziele zu erreichen.  Weder bei den Zielen, die die EU für das Jahr 2030 vorgibt noch bei den Effizienzzielen für diesen Zeitraum sei man auf Zielkurs. Der European Green Deal und die am 14. Oktober 2020 verabschiedete Renovation Wave könnten neuen Schwung bringen. Im European Green Deal müssten aber auch die Beihilferegelungen geändert werden für Klimaprogramme, forderte Renner, darüber müsse noch diskutiert werden. Derzeit verhindern die Debatten um die Beihilferegeln die Umsetzung der Bundesförderung effiziente Gebäude

Martin Pehnt, Geschäftsführer des Heidelberger ifeu befasste sich mit der Ökobilanz von Dämmstoffen. Sein klares Plädoyer: „Beim Altbau warne ich davor zu sagen, wegen grauer Energie dämme ich nicht.“ Das Argument „ich spare nicht wegen Rohöl an der Wand“ lasse sich nicht erhärten. Dämmung amortisiere sich energetisch generell innerhalb kurzer Zeit.  Beim Thema Ressourcenverbrauch plädierte er dafür, andere Themen vermehrt in den Blick zu nehmen: „Wir müssen diskutieren, brauchen wir eine Tiefgarage, wie viel Quadratmeter brauchen wir, können wir statt Stahl und Beton lieber einen Holzbau erstellen.“ 

Künftige Gebäude werden weniger graue Energie haben

„Die Bauwirtschaft  müsse klimaneutral werden, künftige Gebäude werden einen geringeren Anteil grauer Energie haben“, erklärte er. Bei Beton müsse man die Diskussion um prozessbedingte Emissionen führen, „wenn graue Energie hilft dazu beizutragen hat sie ihre Aufgabe erfüllt“, sagte Pehnt. Bei Dämmstoffen sei auch das Nachdenken über Recycling wichtig, Trennen, Reinigen und in Rückführung in den Produktionsprozess. Das würde zunehmend erkannt, Softwareanbieter arbeiteten an Ergänzungen ihrer Produkte zur Bilanzierung von Gebäuden die auch das Thema Ökobilanzen berücksichtigen, sagte Pehnt.

Seinen letzten Auftritt beim Herbstforum hatte der scheidende Umweltminister Baden-Württembergs Franz Untersteller. Er plädierte vehement für Änderungen am derzeit diskutierten EEG in Bezug auf die Eigennutzung von PV-Strom.. Wenn Unternehmen PV-Anlagen von mehr als 500 KW installieren, müssen sie nach der bislang vorgesehenen Regelung den Strom komplett einspeisen. „Man nimmt damit den Unternehmen den Wettbewerbsvorteil wenn sie in PV investieren“, mahnte er. Im Bundesrat habe es eine Mehrheit dafür gegeben, diese Grenze zumindest auf 750 KW zu erhöhen. In Baden-Württemberg ist das besonders relevant, das es eine PV-Pflicht auf neuen Nichtwohngebäuden gibt. Außerdem berichtete Untersteller, dass das Ländle mit dem Erneuerbaren-Wärme-Gesetz immer noch ein Alleinstellungsmerkmal habe, dass aber Schleswig-Holstein über eine Erneuerbaren-Pflicht im Bestand nachdenke.

Serielle Sanierung könnte mehr Geschwindigkeit in die Sanierung bringen

Spannende Ansätze zur seriellen Sanierung zeigte Roland Matzig. Damit könne man die notwendige Geschwindigkeit aufnehmen. Er zeigte Projekte, bei denen über einen 3-D-Scan Gebäudemodelle erzeugt werden. die dann CAD-Daten mit einer Ungenauigkeit von unter fünf Millimetern für die Vorfertigung liefern. Hinterlüftung werde bei den vormontierten Elementen durch einen speziellen patentierten Dämmstoff verhindert, der sich Unebenheiten der Fassade anpasse. pgl




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