Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen eingetragenen Schornsteinfegerbetrieb, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel

  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen


Sicherheit



  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer.

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse

Andreas Barz
Schornsteinfegermeisterbetrieb
In den Fuhren 30
29690 Schwarmstedt
Deutschland

Telefon:
+49 5071 9682816
Telefax:
+49 5071 9682817
E-Mail:


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Erstes Staubmessgerät TÜV geprüft

9.10.2012


Das erste Staubmessgerät für die Ermittlung der Emissionen an Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe (z.B. Kaminofen) hat die TÜV-Prüfung bestanden und ist als geeignet beschlossen. Damit können im ab dem 21. Januar 2013 die ersten Messungen an Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe vorgenommen werden.

Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22.März 2010 errichtet oder in Betrieb genommen wurden müssen gem. BImSchV § 26 Grenzwerte für Staub u. CO einhalten.

Die Einhaltung kann durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine Messung durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger durchgeführt werden. Für diese Messung musste ein neues Messverfahren entwickelt werden, dass die Emissionen an Staub u. CO erfassen und auswerten kann.

Der TÜV Süd hat das erste auf dem Markt befindliche Gerät nach der Anforderung der neuen VDI 4206 Blatt 2 für alle Holz- und Getreidebrennstoffe nach 1. BImSchV geprüft und erfolgreich getestet. Außerdem wurde nun die Eignungsbekanntgabe beschlossen. Bei dem neuen Verfahren wird die Staubmassenkonzentration unmittelbar während der 15-minütigen Probenahme gemessen. Der Staubgehalt und die O2- und CO-Konzentration im Abgas werden grafisch auf einem Farbdisplay kontinuierlich dargestellt. So kann nun direkt vor Ort ohne Zeitverzögerung die vollständige Bewertung einer Feststofffeuerstätte für die Stufen 1 und 2 nach 1. BImSchV erfolgen.

Quelle: www.schornsteinfeger.de